Vereinsbesteuerung

"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen!"

- Helmut Schmidt -

Steuervorteile für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine

Die Anerkennung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereins als steuerbegünstigte Körperschaft bringt viele Steuervorteile mit sich. Steuerliche Vergünstigungen gibt es nicht nur für den Verein selbst (eingeschränkte Vereinsbesteuerung), sondern auch bei seinen Förderern (Spendenabzug) und bei seinen nebenberuflichen Mitarbeitern (Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen).

Wir beraten Sie gern zu den Themen:

  • Vorraussetzungen für die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft 
  • Grundlagen der Vereinsbesteuerung in den einzelnen Steuerarten 
  • Voraussetzungen des Spendenabzuges