"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen!"
- Helmut Schmidt -
Mit der Grundsteuerreform 2022 mussten alle Grundstückeigentümer bis 31.01.2023 neue Feststellungserklärungen abgeben. Einige Finanzämter gewähren einen Fristaufschub.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie zum Thema Grundsteuer beraten werden möchten.
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