Grundsteuerreform

"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen!"

- Helmut Schmidt -

Grundsteuererklärung

 

Mit der Grundsteuerreform 2022 mussten alle Grundstückeigentümer bis 31.01.2023 neue Feststellungserklärungen abgeben. Einige Finanzämter gewähren einen Fristaufschub.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie zum Thema Grundsteuer beraten werden möchten.

 

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